Urheber- und Markenrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Die wirtschaftliche Bedeutung von Erfindungen, Marken, Design, Werbeslogans und von kreativer Tätigkeit ist in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen und ist für manche Unternehmen zu dem wertvollsten Wirtschaftsgut überhaupt geworden.
Umso wichtiger ist es für ein Unternehmen, seine Erfindungen, Designs und Corporate Identity zu schützen, denn gerade diese Immaterialgüter sind Schlüsselfaktoren für die Reputation und Position am Markt.
Markenrecht
Wort- und Bildmarken, Kennzeichen, geographische Herkunftsangaben und Unternehmensbezeichnungen sind die Brücke zwischen dem Unternehmer mit seinem Produkt oder Dienstleistung und dem zu erschließenden Markt. Über seine Marke wird er erkannt und bewertet - sie trägt dazu bei, dass seine Produkte/Dienstleistungen von denen der Mitbewerber unterschieden werden. Diese Leistung muss geschützt werden, dies geschieht durch die Eintragung bei den zuständigen Markenämtern.
Die Marke gibt dem Inhaber nach Anmeldung und Eintragung das ausschließliche Recht der Nutzung und das Recht Dritte von der Nutzung auszuschließen. Diese Sicherung der eigenen Unternehmensmarke ist bei der heutigen Globalisierung unabdingbar um sich auf dem Markt zu behaupten.
Wir leisten für Sie:
Durchführung der Markenanmeldung und Markeneintragung in München, Deutschland beim DPMA
Durchführung der Markenanmeldung in Alicante, Spanien beim HABM (europaweite Markenanmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt)
Überwachung laufender Fristen
Verlängerung der SchutzdauerMarkenpflege
Erinnerungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren
Geschmacksmusterrecht
Das Geschmacksmusterrecht ist ein wichtiger Teil des gewerblichen Rechtsschutzes, in dessen Rahmen Muster, Modelle. Linien, Konturen Farbgebung etc. geschützt werden können.
Auch bei dem Geschmacksmuter ist der Erfolg einer Ware nicht mehr allein von preislichen und qualitativen Faktoren abhängig, die Produktgestaltung und der Wiedererkennungswert einer Ware wird immer bedeutsamer, damit sich die Ware von konkurrierenden Produkten erfolgreich abhebt. Spätestens bei Erlangung einer Reputation auf dem Markt ist es unerlässlich diese Ware vor unberechtigtem Gebrauch zu schützen.
Der eingetragene Geschmacksmusterschutz gewährt seinem Inhaber das alleinige Recht dieses zu benutzen und Dritte von der Benutzung auszuschließen.
Wir leisten für Sie:
Durchführung der Geschmacksmuteranmeldung und Eintragung in München, Deutschland beim DPMA
Durchführung der Geschmacksmusteranmeldung in Alicante, Spanien beim HABM (europaweite Geschmacksmuteranmeldung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt)
Überwachung laufender Fristen
Verlängerung der Schutzdauer
Geschmacksmusterpflege/außergerichtliche Abmahnung bei Verletzungen des Geschmacksmusterrechts,
Einleitung gerichtlicher Schritte gegen den Verletzer
