Mergers & Acquisitions
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich Mergers & Acquisitions (M&A). Unsere Anwälte beraten bei nationalen und grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen, Unternehmensverkäufen, Unternehmenszusammenschlüssen, Kooperationen und Joint Ventures, Unternehmensgründungen und Restrukturierungen.
Aufgrund unserer Marktkenntnisse sind wir in der Lage Sie bei der Erstellung von Übernahmekonzepten als auch bei der Konzipierung, Verhandlung und Umsetzung der Finanzierungsstruktur zu unterstützen. Mit Hilfe unserer externen Berater führen wir rechtliche, steuerliche und bilanzrechtliche Prüfungen (due diligence) durch und helfen Ihnen bei der Bewertung des Zielobjekts.
Wir erarbeiten in individuell zusammengesetzten Teams von Anwälten und externen Beratern die steuerliche und zivilrechtlich optimale Gestaltung und begleiten die Transaktion bei Planung, Verhandlung, Abschluss und Umsetzung. Besonderen Wert legen wir dabei auf die Sicherung der Interessen unserer Mandanten nicht nur bei "Schönwettersituationen" sondern auch und gerade bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.
