Insolvenzrecht

Beratung von in der Krise befindlichen Unternehmen

In Krisensituationen setzen sich insbesondere Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften einem beträchtlichen persönlichen Haftungsrisiko aus. Dieses Risiko ist vermeidbar.
Wir beraten Unternehmensinhaber und Leiter und erarbeiten gemeinsam Strategien um Vorwürfen einer Insolvenzverschleppung entgegenzutreten und daraus erwachsende straf- und zivilrechtliche Haftungsrisiken zu minimieren.
Sollte sich die Stellung eines Insolvenzantrages als unvermeidlich erweisen, sind wir selbstverständlich auch bei der Erstellung beratend tätig.

Bankenverhandlungen

Der Kanzleigründer verfügt über langjährige Erfahrungen als ehemaliger Syndikusanwalt einer der größten deutschen Finanzinstitutionen. Im Rahmen dieser Tätigkeit war er als anwaltlicher Berater und Workout-Spezialist insbesondere mit der Betreuung großer notleidender nationaler und internationaler Kreditengagements und Restrukturierungen befasst und hat sein Institut in diversen Großinsolvenzen in Gläubigerausschüssen und Konsortialverhandlungen vertreten. Hieraus ergibt sich eine hervorragende Einsicht in die internen Abläufe und Entscheidungsprozesse von Kreditinstituten. Diese Kenntnisse und Erfahrungen setzen wir zum Wohl unserer Mandanten und im Sinne einer Prozessbeschleunigung und Optimierung erfolgreich ein.

Gläubigerberatung

In etlichen Fällen setzen sich Kreditinstitute durch Einflußnahmen auf den Kreditnehmer oder durch überzogene Sicherheitenanforderungen selber straf- und zivilrechtlichen Haftungsrisiken aus. Diese können durch die Einschaltung unabhängiger Berater und von Treuhandmodellen weitestgehend eliminiert werden.

Durch die intime Kenntnis interner Institutsabläufe und die Praxis als externer Berater ist eine optimale Berücksichtigung von Gläubigerinteressen sichergestellt.
Das Sicherheitenmanagement ist ein Angebot speziell für Gläubiger, insbesondere Banken und Kreditversicherer, die ihre Sicherheiten vor und in der Insolvenz wirksam schützen möchten. Unsere Dienstleistungen umfassen:

Entwicklung von Treuhand- und Abwicklungskonzepten

Betreuung und Verwaltung von Sicherheiten zur Entlastung von Gläubigern

In vielen Fällen gehört zu den Gläubigern eines insolventen Unternehmens eine Vielzahl von Banken und Lieferanten. In diesen Fällen bieten wir Hilfestellung bei der Bündelung und Vertretung von Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter. Dies erreichen wir durch Strukturierung, Gründung und Verwaltung von Banken- und Lieferantenpools

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