Forderungseinzug
Zu unserem Tätigkeitsspektrum gehören auch die außergerichtliche Streitbeilegung sowie die Vertretung vor Gericht für in- und ausländische Mandanten aller Größenordnungen und Branchen. Wir befassen uns in erheblichem Umfang mit komplexen grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten auf allen wirtschaftsrelevanten Gebieten, wobei unser Leistungsspektrum über die klassische Prozessvertretung weit hinausreicht. So unterstützen wir Sie bei Verhandlungen, führen auf Ihren Wunsch hin Vergleichsgespräche oder repräsentieren Ihre Interessen im Rahmen von Insolvenzverfahren bei Gläubigerversammlungen und in Gläubigerausschüssen.
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten bedienen wir uns bei Bedarf der Hilfe unserer Partnerkanzleien.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt hierbei in der Beitreibung von Forderungen deutscher und ausländischer Mandanten. Wo es wirtschaftlich sinnvoll erscheint, wirken wir auf eine vorgerichtliche Streitbeilegung hin, wir zögern aber auch nicht die Interessen unserer Mandanten mit Nachdruck vor deutschen und ausländischen Gerichten durchzusetzen.
Dabei wird routinemäßig vor Einleitung von gerichtlichen Schritten die Zahlungsfähigkeit des potentiellen Streitgegners durch Einholung von Wirtschaftsauskünften überprüft um wirtschaftlich sinnlose Klagen auszuschließen.
